Beschwerden

Beschwerden

IGEP misst dem Beschwerdemechanismus grosse Bedeutung bei; denn Fehler und Missvertsändnisse können immer vorkommen. Auch Fälle von Betrug und Bestechung sind nicht auszuschliessen.

Beschwerden können eingereicht werden:

    • Wenn das ISES 2020-Siegel von nicht autorisierten Importeuren oder Herstellern in betrügerischer Absicht verwendet wird
    • oder wenn ein Produzent seinen Zertifizierungsantrag zu Unrecht abgelehnt sieht
    • oder wenn die Unternehmen / Hersteller mit den Feststellungen der Auditoren nicht einverstanden sind (einschließlich etwaigen Fehlverhaltens der Auditoren)
    • oder wenn Importeure / Käufer auf die Zuverlässigkeit des Verfahrens, des Standards und des Siegels vertrauen, aber feststellen, dass die jeweiligen Arbeiten gemäβ CAP nicht wie vereinbart und erwartet ausgeführt wurden.

Für diese Fälle gibt es einen Beschwerdemechanismus. ISES 2020 bietet die Möglichkeit, Einspruch gegen Missbrauch, Betrug, nicht akzeptierte Zertifizierung und Nichterfüllung der von den Auditoren durchzuführenden Kontrollen einzulegen.

 

Jede Beschwerde sollte in den genannten Fällen schriftlich erfolgen im Hinblick auf:

    • die betrügerische Verwendung des ISES 2020-Siegels für Natursteine durch eine Partei (Exporteure, Importeure, Händler), deren Lieferkette keiner Kontrolle unterliegt oder die Standardkriterien nicht erfüllt
    • die Verwendung des ISES 2020-Siegels durch eine Partei (Hersteller, Exporteur) trotz Nichteinhaltung der Standardkriterien
    • Nichtakzeptanz der Zertifizierung von Natursteinen durch ISES 2020, obwohl davon ausgegangen wird, dass die Zertifizierungskriterien in der gesamten Lieferkette eingehalten werden
    • Nichterfüllung der im Standard ISES 2020 definierten Anforderungen durch die Auditoren / Zertifizierer
    • und für alle anderen Probleme.

Die Beschwerde ist an „ISES 2020“ zu richten an Dr. Dietrich Kebschull (Vorsitzender) oder Frau Sharda Subramaniam (Direktorin) per E-Mail (info@igep.org) oder per Post
The Peach Tree, 2nd Floor,
Block – C, Sushant Lok, Phase – 1,
Sector 43, Gurgaon - 122 002, Haryana,
India
Phone No.: +91-124-4048273, 4048277

 

  • Bei betrügerischem Missbrauch des ISES 2020 Labels muss der „Beschuldigte“ innerhalb einer Woche über die Beschwerde informiert werden.

  • Wenn innerhalb von zwei Wochen keine einvernehmliche und akzeptierte Lösung der Angelegenheit erreicht wird, bevollmächtigt der Vorstand von ISES 2020 ein Beratungsteam aus drei Personen, von Gewerkschaften, Industrievertreten, Zivilgesellschaft. Auditoren und Berater sollten nicht in die Beschwerde und den Fall einbezogen werden. Alle Parteien müssen jedes Mitglied des Beratungsteams akzeptieren.

  • Bei missbräuchlicher Verwendung des ISES 2020-Siegels prüft das Beratungsteam, ob der „Beschuldigte“ bei der Weitergabe von Waren mit dem ISES 2020-Siegel offenbar unlautere Absichten hatte.

  • Im Fall , dass der Importeur / Käufer guten Glauben an die Zuverlässigkeit des Verfahrens und des Siegels hatte, aber heraufand , dass die entsprechende Arbeit nicht wie versprochen und erwartet geschehen ist, erfolgen:


  •  
    • Interviews der Auditoren und Auswertung der Prüfungsberichte umgehend
    • ggf. gibt es dann eine Wiederholung des Audits/der Audits –und zwar kostenlos und unverzüglich

 

Das Beratungsteam muβ innerhalb von vier Wochen zu einem Ergebnis kommen, um die Beschwerde zu klären. Das Ergebnis wird in einem Bericht zusammengefasst und vorgelegt. Auf dieser Grundlage trifft der ISES-Vorstand dann innerhalb von zwei Wochen eine verbindliche und endgültige Entscheidung.

Es wird sichergestellt, dass die Beteiligten und der ISES 2020 Vorstand informiert werden:

    • über die Beschwerde
    • über das Ergebnis des Versuchs einer einvernehmlichen Lösung
    • über den Bericht des Beratungsteams
    • über die endgültige Entscheidung.
Darüber hinaus kann sich jeder, auch der Endverbraucher, über Normen- und Menschenrechtsverletzungen informieren bzw, Beschwerde erheben. Um dies zu erleichtern, bietet IGEP an, die erforderlichen Informationen innerhalb von zwei Wochen zu geben. Eine kurze E-Mail an info@igep.org oder die anderen oben genannten Adressen genügt.

Abgesehen von diesen Möglichkeiten hat die IGEP zwei Jahre lang ein System für telefonische Beschwerden der Arbeiter getestet. Es wurde eine gebührenfreie Telefonnummer zur Verfügung gestellt, die von jedem genutzt werden konnte, der glaubte, dass die Standards im eigenen oder einem anderen Unternehmen nicht erfüllt würden. Innerhalb des Testzeitraums gingen viele Anrufe von Arbeitern ein, die sich in den meisten Fällen über die Löhne oder Zahlungsverzögerungen beschwerten. Alle diese Fälle konnten dann einvernehmlich mit den zuständigen Managern und Firmeninhabern gelöst werden. Es gab jedoch keine Beschwerden aus der Steinindustrie. Beschwerden kamen hauptsächlich aus der Textil- und Lederindustrie. Daher wurde nach intensiven Gesprächen mit den beteiligten Parteien entschieden, dieses System im Natursteinbereich nicht einzusetzen. Die Arbeiter in dieser Industrie kennen die unterstützende Rolle von IGEP und auch die Firmeninhaber waren bereit, solche Fragen ohne grosses Aufeben zu lösen.